smino im 30-Minuten-Webinar kennenlernen. Hier anmelden
smino im 30-Minuten-Webinar kennenlernen. Hier anmelden

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen der smino AG

Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unseren Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen zu, die Ihre Rechte und unsere Pflichten darlegen. Bitte lesen Sie sie durch, um ein klares Verständnis sicher­zu­stellen.

1. Geltungs­be­reich und Form

(1) Die vorlie­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen («AGB») regeln die Rechte und Pflichten zwischen der smino AG, Werk­strasse 20, 8645 Rapperswil Jona («Anbieter») und dem Kunden («Lizenz­nehmer oder Kunde»). Die Dienste des Anbie­ters und die AGB richten sich nur an Geschäfts­kunden und gelten damit nur, wenn der Lizenz­nehmer Unter­nehmer, eine juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mögen ist.

(2) Die AGB bzw. dieser Vertrag des Anbie­ters gelten ausschliess­lich. Abwei­chende, entge­gen­ste­hende oder ergän­zende AGB des Lizenz­neh­mers werden nicht Bestand­teil der Geschäfts­be­zie­hung zwischen Anbieter und Lizenz­nehmer, es sei denn, der Anbieter hat den AGB des Lizenz­neh­mers ausdrück­lich und schrift­lich zuge­stimmt. Die Zustim­mung kann durch den Anbieter nicht still­schwei­gend oder konklu­dent erteilt werden. Abreden indi­vi­du­eller Art –z.B. durch den Anbieter abge­ge­bene Leis­tungs­an­ge­bote und/oder Offerten ‑die diese AGB konkre­ti­sieren, haben Vorrang zu den AGB.

(3) Anmer­kungen zur Ausle­gung von gesetz­li­chen Bestim­mungen sind rein erläu­ternd. Auch wenn solche Erläu­te­rungen fehlen, sind die gesetz­li­chen Bestim­mungen immer noch anwendbar, essei denn, sie werden durch diese AGB direkt verän­dert oder ausdrück­lich ausge­schlossen.

2. Vertrags­ge­gen­stand

1) Der Anbieter betreibt eine Cloud basierte Kollaborationsplattform(sowohl Web-als auch App basiert) für den Baupro­zess von Bauwerken. Die Kolla­bo­ra­ti­ons­platt­form stellt u.a. nach­ste­hende Funk­tionen bereit: Proto­koll­wesen, Baujour­nale, Kontakt­ver­wal­tung, Konver­sa­tionen, Aufgaben-und Mängel­ma­nage­men­tele­mente, Termin­pläne, etc. («Dienste»). (2) Der Lizenz­nehmer kann nach der Regis­trie­rung und Eröff­nung eines Kunden­kontos vorste­hende Dienste modular buchen und die Kolla­bo­ra­ti­ons­platt­form nutzen. Dritte können, sofern sie nicht selbst Lizenz­nehmer sind,die Kolla­bo­ra­ti­ons­platt­form nur einge­schränkt und auf Einla­dung des Lizenz­neh­mers nutzen. Dritte haben z.B. Einsicht in den Baufort­schritt und können diesen quit­tieren.

3. Vertrags­ab­schluss

(1) Die Möglich­keit zur Nutzung der kosten­pflich­tigen Dienste stellt kein Angebot dar, sondern eine Auffor­de­rung zur Abgabe eines Ange­bots durch den Kunden. Durch Abschluss des Bezahl­vor­gangs durch die Beglei­chung der Rechnung,gibt der Kunde ein verbind­li­ches Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung unserer Dienste gemäss dieser AGB ab. Sofern indi­vi­du­al­ver­trag­lich nicht anders verein­bart, ist der Anbieter berech­tigt, dieses Vertrags­an­gebot inner­halb von 4 Wochen nach seinem Zugang anzu­nehmen.

(2) Bei schrift­li­chem Vertrags­ab­schluss, wird das Angebot des Kunden durch das Anlegen eines Kunden­kontos seitens des Anbie­ters direkt ange­nommen.

(3) In allen Fällen kommt der Vertrag spätes­tens mit der Nutzung der Dienste des Anbie­ters zu Stande.

4. Rechte und Pflichten des Anbie­ters

(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden nach Vertrags­ab­schluss Zugang zur Nutzung der aktu­ellsten Version der Dienste über die webba­sierte App oder der mobilen App durch Bereit­stel­lung eines Kunden­kontos. Das Kunden­konto wird Funk­tionen gemäss Ziffer 4 dieser AGB enthalten, die durch den Kunden genutzt werden können.

(2) Der Anbieter stellt die Funk­tio­na­lität und Verfüg­bar­keit der Dienste während der Lauf­zeit des Geschäfts­ver­hält­nisses sicher.

(3) Der Anbieter kann die Dienste jeder­zeit tech­nisch weiter­ent­wi­ckeln und anpassen z.B. im Fall geän­derter Rechts­lage oder zur Verbes­se­rung der IT-Sicher­heit oder der Wünsche der Kunden. Der Anbieter infor­miert den Kunden, soweit möglich, im Vorfeld über geplante Ände­rungen und Anpas­sungen der Dienste.Dies geschieht haupt­säch­lich über den News­letter. Dieser sollte in jedem Fall abon­niert werden. Sollten Updates und Ände­rungen zu wesent­li­chen Beein­träch­ti­gungen der Dienste führen, so kann der Kunde das Vertrags­ver­hältnis aus wich­tigem Grund kündigen.

(4) Der Anbieter wartet die haus­ei­genen Dienste regel­mässig, um Fehler auszu­merzen und Verbes­se­rungen an den Diensten vorzu­nehmen. Dabei können die Dienste zeit­weise unter­bro­chen werden. In Notsi­tua­tionen, zur Behe­bung von Störungen oder Durch­füh­rung von drin­genden Wartungsarbeiten,können Zugriffe jeder­zeit vorge­nommen werden. Der Anbieter infor­miert soweit möglich vorgängig über poten­zi­elle Unter­bre­chungen der Dienste unter https://status.smino.com.

(5) Der Anbieter wird ange­mes­sene Maßnahmen gemäß dem aktu­ellen Stand der Technik ergreifen, um die Daten zu schützen.Der Kunde ist jedoch für die Siche­rung seiner Daten selbst verant­wort­lich z.B. durch einen inter­vall­ar­tigen Export der Daten. Der Kunde hat die Archi­vie­rung geschäfts­re­le­vanter Daten daher selbst zu bestellen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden zu archi­vieren oder Backups davon anzu­legen.

(6) Der Anbieter ist berech­tigt im Rahmen der Leis­tungs­er­brin­gung Subun­ter­nehmer zu beauf­tragen.

(7) Der Anbieter darf jeder­zeit nach vernünf­tigem Ermessen unter Berück­sich­ti­gung der berech­tigten Inter­essen des Kunden, ggf. auch ohne vorhe­rige Ankün­di­gung, den Zugang des Kunden zu den Diensten ganz oder teil­weise einschränken sowie nach eigenem Ermessen die Inhalte und Funk­tionen der Dienste fest­legen, ändern oder entfernen bzw. löschen.

5. Lizenz­um­fang und Rechte

(1) Ab Vertrags­be­ginn erwirbt der Kunde das nicht ausschliess­liche, nicht über­trag­bare, frei wider­ruf­bare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienste inner­halb der Grenzen dieser AGB. Eine physi­sche Kopie und Über­las­sung der Dienste z.B. mittels eines Daten­trä­gers erfolgt nicht.

(2) Die Lizenz beschränkt sich auf die Nutzung für eigene unter­neh­me­ri­sche Zwecke und ist davon abhängig, welches Lizenz­mo­dell der Kunde mit unserem Sales-Mitarbeiter:in verein­bart hat.

(3) Die Dienste können nur nach Zustim­mung durch den Anbieter an Dritte unter­li­zen­ziert werden.Die Einla­dung Dritter welche nur einge­schränkt Zugriff auf die Kolla­bo­ra­ti­ons­platt­form haben, stellt keine Unter­li­zen­zie­rung dar.

(4) Sämt­liche Rechte an geis­tigem Eigentum bezüg­lich der Dienste des Anbie­ters verbleiben beim Anbieter oder den berech­tigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garan­tiert der Anbieter,dass entspre­chende Nutzungs-und Vertriebs­rechte bestehen.

(5) Der Kunde erkennt an und verpflichtet sich dazu, das geis­tige Eigentum des Anbie­ters, seiner Liefe­ranten und Subun­ter­nehmer zu respek­tieren und zu schützen.

(6) Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behauptet oder geltend machen sollte,wegen Verlet­zung eines Imma­te­ri­al­gü­ter­rechts, so muss der Kunde den Anbieter unver­züg­lich schrift­lich über solche Verlet­zungs­hin­weise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Der Kunde verzichtet gegen­über dem Anbieter auf etwaige Gewähr­leis­tungs- oder Haftungs­an­sprüche.

6. Rechte und Pflichten der Kunden

(1) Es ist dem Kunden unter­sagt, Dienste oder Teile davon zu kopieren, einem Reverse Engi­nee­ring zu unter­ziehen, zu verbreiten, zu spei­chern (sofern für die ordnungs­ge­mässe Nutzung nicht tech­nisch notwendig), zu bear­beiten, zu ändern und Dritten gegen Entgelt oder unent­gelt­lich anzu­bieten, zu über­lassen oder zu verbreiten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämt­liche Angaben zu seiner Person bzw. Personen wahr­heits­ge­mäss, voll­ständig und aktuell zu halten. Kunden dürfen keine Pseud­onyme benutzen. Der Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienste, dass nur voll­jäh­rige Personen Zugriff auf die Dienste haben.

(3) Kunden müssen gewähr­leisten, dass sie nur ihr eigenes Kunden­konto verwenden. Sie müssen sicher­stellen, dass keine andere Person unter ihrem Namen das Kunden­konto benutzen kann, die nicht berech­tigt ist. Kunden haben ein sicheres Pass­wort zu wählen, dieses sicher aufzu­be­wahren und geheim zu halten.

(4) Natür­liche Personen, welche im Namen von juris­ti­schen Personen mit dem Anbieter kommu­ni­zieren und das Kunden­konto von juris­ti­schen Personen führen, müssen zum Zeit­punkt der Nutzung stets gewähr­leisten, dass sie im Namen der juris­ti­schen Person die Dienste nutzen dürfen.

(5) Kunden können Support­an­fragen über die Webseite vom Anbieter anfor­dern. Eine Support­pflicht besteht nicht. Der Anbieter kann vorsehen, dass Support­dienst­leis­tungen kosten­pflichtig sind.

7. Vergü­tung

(1) Die Preise des Anbie­ters verstehen sich exkl. gesetz­li­cher Umsatz­steuer.

(2) Die Abrech­nung der fest­ge­legten Lizenz­ge­bühr wird stets zu Beginn einer Lauf­zeit für die entspre­chende Periode im Voraus durch­ge­führt. Die Lizenz­ge­bühr ist nach Erhalt der Rech­nung gemäss dem Fällig­keits­datum auf der Rech­nung fällig und muss vom Kunden ohne jegliche Abzüge begli­chen werden.

(3) Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde trägt sämt­liche Kosten (inkl. Mahn‑, Inkasso‑, Anwalts-und Gerichts­kosten), die dem Anbieter durch den Zahlungs­verzug entstehen. Der Anbieter kann Verzugs­zinsen in gesetz­li­cher Höhe geltend machen.

(4) Die Rech­nungs­le­gung des Anbie­ters an den Kunden erfolgt derzeit per E‑Mail. smino behält sich vor diesen Prozess in Zukunft anzu­passen und via eines Online Tools zuzu­stellen.

8. Besei­ti­gung von tech­ni­schen Störungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, even­tuell auftre­tende Mängel sowie deren Auswir­kungen und exakte Umstände (z.B. Fehler­bei­spiele, Daten) unver­züg­lich schrift­lich oder elek­tro­nisch (z.B. via des Support Teams) an den Anbieter zu melden. Der Kunde gewährt dem Anbieter zur Mängel­be­sei­ti­gung Einsicht in alle hierfür erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen.

(2) Die Behe­bung von klei­neren Programm­feh­lern erfolgt durch eine kosten­freie Nach­bes­se­rung via unserem 1st-Level-Support Team.

(3) Eine Kündi­gung des Kunden wegen Nicht­ge­wäh­rung des vertrags­ge­mässen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausrei­chende Gele­gen­heit zur Besei­ti­gung des Programm­feh­lers gegeben wurde und diese fehl­ge­schlagen ist. Von einem Fehl­schlagen der Besei­ti­gung des Programm­feh­lers ist erst auszu­gehen, wenn diese unmög­lich ist, wenn sie vom Anbieter verwei­gert oder in unzu­mut­barer Weise verzö­gert wird, wenn begrün­dete Zweifel bezüg­lich der Erfolgs­aus­sichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzu­mut­bar­keit für den Kunden gegeben ist.

(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausge­schlossen, soweit dieser ohne Zustim­mung des Anbie­ters Ände­rungen an der Soft­ware des Anbie­ters vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Ände­rungen keine für den Anbieter unzu­mut­baren Auswir­kungen auf Analyse und Besei­ti­gung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unbe­rührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Ände­rungen, insbe­son­dere im Rahmen der Ausübung eines Selbst­be­sei­ti­gungs­rechts berech­tigt ist und diese fach­ge­recht ausge­führt sowie nach­voll­ziehbar doku­men­tiert wurden.

(5) Der Anbieter ist berech­tigt, einen Programm­fehler durch soge­nannte «Work­arounds» zu umgehen, wenn die Mangel­ur­sache selbst nur mit unver­hält­nis­mäs­sigem Aufwand zu besei­tigen ist und die Nutz­bar­keit der geschul­deten Leis­tung dadurch nicht erheb­lich beein­träch­tigt wird.

(6) Die verschul­dens­un­ab­hän­gige Haftung des Anbie­ters für anfäng­liche Mängel wird ausge­schlossen.

(7) Ist ein vom Kunden gemel­deter Mangel nicht dem Anbieter zuzu­rechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt der Anbieter dem Kunden die im Zusam­men­hang mit der Mangel­mel­dung ange­fal­lenen Analyse‑, Behe­bungs-und Wartungs­ar­beiten zu den jeweils geltenden Sätzen in Rech­nung.

9. Haftung

(1) Im Fall von höchs­tens leichter Fahr­läs­sig­keit verur­sachte Schäden sind Ansprüche des Kunden auf Scha­dens­er­satz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den der Anbieter zum Zeit­punkt der Pflicht­ver­let­zung als mögliche Folge der Pflicht­ver­let­zung voraus­ge­sehen hat oder mit der der Anbieter zumin­dest typi­scher­weise hätte rechnen müssen, höchs­tens jedoch bis zu einem jähr­li­chen Nutzungs­ent­gelt. Eine Haftung für mittel­bare Schäden, Mangel­fol­ge­schäden und entgan­genen Gewinn ist in diesen Fällen ausge­schlossen.

(2) Der Anbieter haftet für den Verlust oder die Beschä­di­gung von Daten oder Programmen nur inso­weit, als deren Verlust bzw. Beschä­di­gung auch durch eine ange­mes­sene Vorsorge des Kunden (insbe­son­dere die regel­mäs­sige Erstel­lung von Backups) nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Ausser in den Fällen der Über­nahme einer Garantie, bei vorsätz­lich oder grob fahr­lässig verur­sachten Schäden oder bei Personenschäden(Leben, Leib und Gesundheit)gelten die vorste­henden Haftungs­be­schrän­kungen für alle Ansprüche auf Scha­dens­er­satz im Zusam­men­hang mit dem Vertrag, unab­hängig vom Rechts­grund (auch für Ansprüche aus uner­laubter Hand­lung).

(4) Die vorste­henden Haftungs­be­schrän­kungen gelten entspre­chend im Falle etwa­iger Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden direkt gegen Mitar­beiter, Beauf­tragte oder Erfül­lungs­ge­hilfen des Anbie­ters, insbe­son­dere auch gegen­über Dritt­an­bie­tern. Im Hinblick auf Schäden, welche durch einen Dritt­an­bieter verur­sacht werden, haftet der Anbieter ledig­lich auf eine pflicht­ge­mässe Auswahl des Dritt­an­bie­ters. Der Anbieter bietet dem Kunden jedoch an, bei Bestehen eigener Ansprüche gegen den Dritt­an­bieter, diese Ansprüche, soweit recht­lich möglich, an den Kunden abzu­treten.

(5) Eben­falls ausge­schlossen ist die Haftung des Anbie­ters für Schäden, die zufolge höherer Gewalt eintreten. Dauert ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen an, so ist der Anbieter vorbe­hält­lich gesetz­li­cher Vorschriften berech­tigt, ohne weiteres vom Vertrag zurück­zu­treten. Allfäl­lige zusätz­liche Aufwen­dungen werden nach den dann­zumal gültigen Ansätzen in Rech­nung gestellt.Höherer Gewalt sind Ereig­nisse, die ausser­halb der Kontrolle und dem Verant­wor­tungs­be­reich der Leis­tungs­er­brin­gerin liegen wie behörd­liche Import-oder Export­re­strik­tionen, krie­ge­ri­sche Ereig­nisse, terro­ris­ti­sche Akti­vi­täten, allge­meine Mobil­ma­chung, Aufruhr, Sabo­tagen, Feuer, Über­schwem­mungen, Pan-und Epide­mien, Liefer­eng­pässe von Strom, Beschä­di­gung-oder Ausfall von IT-Infra­struktur, u.a.

(6) Der Kunde haftet gegen­über dem Anbieter und Dritten voll­um­fäng­lich für Hand­lungen von Dritten,die Zugriff auf das Kunden­konto des Kunden haben.

10. Lauf­zeit und Kündi­gung

(1) Das Vertrags­ver­hältnis beginnt mit Vertrags­ab­schluss für eine Lauf­zeit von einem Jahr oder für die Lauf­zeit des jeweils verein­barten Projektes oder der jewei­ligen Lizenz.

(2) Soweit das Vertrags­ver­hältnis von keinem Vertrags­partner recht­zeitig gekün­digt wird, verlän­gert es sich jeweils auto­ma­tisch um eine (ggf. weitere) feste Folge­lauf­zeit von jeweils einem Jahr, es sei denn, dem Vertrags­partner geht mindes­tens 3 Monate vor dem Ende der Mindest­lauf­zeit (bzw. zum Ende der Folge-Lauf­zeit) eine Kündi­gung per E‑Mail an billing@smino.com Wenn der Kunde während der Lauf­zeit zusätz­liche Module bucht, endet die Lauf­zeit dieser Module zum glei­chen Zeit­punkt, unab­hängig vom Buchungs­datum der Module. Die Kosten für diese Module werden anteilig auf der Grund­lage der verblei­benden Lauf­zeit der Haupt­li­zenz berechnet.Sollte der Kunde die Haupt­li­zenz verlän­gern, verlän­gern sich auch die Lauf­zeiten der gebuchten Module entspre­chend, sofern diese nicht separat gekün­digt werden. Die Kosten für die Module werden dann entspre­chend der vollen Lauf­zeit der Haupt­li­zenz berechnet. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Module propor­tional zur gesamten Lauf­zeit der Haupt­li­zenz berechnet werden, wenn diese verlän­gert wird. Zum Beispiel, wenn die Haupt­li­zenz um ein weiteres Jahr verlän­gert wird, werden die Kosten für die Module für dieses zusätz­liche Jahr berechnet.

(3) Das Recht zur frist­losen Kündi­gung aus wich­tigem Grund bleibt unbe­rührt. Die Kündi­gung bedarf der Schrift­form. Ein wich­tiger Grund liegt insbe­son­dere vor, wenn die Weiter­füh­rung der Nutzungs­ver­ein­ba­rung nach objek­tiven Gründen für den Anbieter nicht mehr zumutbar ist, z.B. bei Zahlungs­un­fä­hig­keit oder Zahlungs­verzug, Konkurs, berech­tigten Zwei­feln an der Zahlungs­fä­hig­keit des Kunden, Verlet­zung von Imma­te­ri­al­gü­ter­rechten durch den Kunden, gewich­tige Verlet­zung dieser AGB oder den übrigen Vertrags­be­stim­mungen.

(4) Über­dies behält sich der Anbieter das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung vor, wenn der Kunde oder durch den Kunden einge­la­dene Dritte,beleidigende, verleum­de­ri­sche oder geset­zes­wid­rige Inhalte verbreiten, SPAM versenden, unrecht­mäßig Imma­te­ri­al­gü­ter­rechte Dritter nutzen, perso­nen­be­zo­gene Daten ohne Zustim­mung bear­beiten, Schad­soft­ware verbreiten, ausser­halb der Nutzungs­rechte agieren oder Geheim­hal­tungs­ver­pflich­tungen verletzen.

(5) Das Eintreten eines Leis­tungs­un­ter­bruchs bei bestehender Nutzungs­mög­lich­keit stellt keinen wich­tigen Kündi­gungs­grund im Sinne dieses Vertrages dar. Ausge­schlossen ist die Sach­ge­währ­leis­tung bei einem Leis­tungs­un­ter­bruch infolge höherer Gewalt.

11. Vertrau­lich­keit und Daten­schutz

(1) Beide Parteien werden im Rahmen ihrer Vertrags­be­zie­hung voraus­sicht­lich vertrau­liche Infor­ma­tionen offen­legen oder haben dies bereits getan. Vertrau­lich sind alle schrift­lich als „vertrau­lich“ gekenn­zeich­neten Infor­ma­tionen oder münd­liche Infor­ma­tionen, wenn diese nach­träg­lich schrift­lich bestä­tigt und mit einem Vertrau­lich­keits­ver­merk versehen wurden, sowie solche Infor­ma­tionen, deren Vertrau­lich­keit sich aus deren Inhalt oder den Umständen ihrer Offen­le­gung ergibt. Zu den vertrau­li­chen Infor­ma­tionen zählen auch die wirt­schaft­li­chen Verein­ba­rungen zwischen den Parteien sowie die hier­unter erho­benen oder verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten. Bestehen Zweifel hinsicht­lich der Vertrau­lich­keit von Infor­ma­tionen, wird sich die Partei, die diese Infor­ma­tionen erhalten hat, unver­züg­lich an die andere Partei wenden und um Klärung bitten, jeden­falls aber bevor eine Weiter­gabe dieser Infor­ma­tionen an Dritte erfolgt.

(2) Nicht als vertrau­liche Infor­ma­tionen gelten Infor­ma­tionen, von denen die Partei die sie erhalten hat nach­weisen kann, dass (a) sie ihr vor Offen­le­gung durch die andere Partei bekannt waren; (b) sie die Infor­ma­tion ohne Rück­griff auf oder Verwen­dung von Infor­ma­tionen der anderen Partei selb­ständig entwi­ckelt hat; © sie die Infor­ma­tion von Dritten recht­mäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegen­über der anderen Partei nicht zur Geheim­hal­tung verpflichtet waren, (d) sie ihr oder der Öffent­lich­keit ohne Verstoß gegen diese Bestim­mungen oder gegen sons­tige zum Schutz der Geschäfts­ge­heim­nisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder (e) sie aufgrund gesetz­li­cher Verpflich­tung oder behörd­li­cher oder gericht­li­cher Anord­nung offen zu legen sind. In letzt­ge­nanntem Fall hat die Partei die die Infor­ma­tionen erhalten hat vor ihrer Offen­le­gung gegen­über Dritten die andere Partei unver­züg­lich zu infor­mieren.

(3) Soweit es nicht für die Vertrags­er­fül­lung erfor­der­lich ist, sind beide Parteien verpflichtet, die vertrau­li­chen Infor­ma­tionen der jeweils anderen Partei strikt vertrau­lich zu behan­deln, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und mit mindes­tens der glei­chen Sorg­falt zu schützen als sie zum Schutz der eigenen vertrau­li­chen Infor­ma­tionen aufwenden.

(4) Die gegen­sei­tigen Vertrau­lich­keits­pflichten nach diesem Abschnitt bestehen während der gesamten Lauf­zeit des Vertrages sowie für einen Zeit­raum von 5 Jahren nach seiner Been­di­gung.

(5) Die Parteien sind in ihrem Verant­wor­tungs­be­reich jeweils selbst die verant­wort­liche Stelle im Sinne des Daten­schutz­rechts (was bedeutet, dass jede Vertrags­partei in ihrem jewei­ligen Verant­wor­tungs­be­reich über die Zwecke und Mittel der Verar­bei­tung, Erhe­bung und Nutzung der Daten entscheidet) und sind inso­weit jeweils selbst für die Recht­mä­ßig­keit der Daten­ver­ar­bei­tung, ‑erhe­bung und ‑nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betrof­fenen verant­wort­lich. Soweit erfor­der­lich, haben die Vertrags­par­teien die Betrof­fenen jeweils über die Erhe­bung, Verar­bei­tung und Nutzung der Daten zu infor­mieren oder deren Einwil­li­gung einzu­holen. Insbe­son­dere bei der Nutzung der Funk­tion «Ghosts».

(6) Die Daten­schutz­er­klä­rung und wie die Daten durch den Anbieter bear­beitet werden, können hier einge­sehen werden: https://smino.ch/datenschutz.

(7) Gleich­zeitig zu diesen AGB gilt auch der Auftrags­be­ar­bei­tungs­ver­trag, abrufbar hier.

12. Refe­renz­nen­nung

Die Parteien stimmen darüber ein, dass der Anbieter den Kunden und sein Unter­nehmen, insbe­son­dere Logo als Refe­renz auf der Webseite des Anbie­ters aufnehmen kann. Zudem ist der Anbieter berech­tigt


das Unter­neh­mens­logo und die Firma des Kunden zu Marke­ting­zwe­cken sowohl off- als auch online zu nutzen.

13. Über­tra­gung

Rechte oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorgän­giger schrift­li­cher Zustim­mung des Anbie­ters über­tragen werden. Der Anbieter ist berech­tigt, Rechte und Pflichten teil­weise oder ganz ohne Zustim­mung des Kunden an Dritte zu über­tragen.

14. Schluss­be­stim­mungen

(1) Alle rechts­er­heb­li­chen Erklä­rungen, Ergän­zungen und Neben­ab­reden bedürfen zu ihrer Gültig­keit der Schrift­form, ausge­nommen der Kündi­gung gemäss Ziffer 9 (2) S.1.

(2) Der Anbieter kann diese AGB ohne Zustim­mung des Kunden jeder­zeit ändern. Der Anbieter wird dem Kunden per E‑Mail die geän­derten Bedin­gungen mindes­tens 30 Tage vor deren Inkraft­treten zukommen lassen und auf eine beab­sich­tigte Geltung dieser neuen AGB auch für einen laufenden Vertragsowie das Recht des Kunden, der Geltung dieser AGB zu wider­spre­chen, hinweisen. Wider­spricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht inner­halb dieser Frist oder nutzt die Inhalte der Dienste, nachdem die geän­derten AGB in Kraft getreten sind, gelten die neuen AGB als akzep­tiert. Der Anbieter wird den Kunden auf die Bedeu­tung der 30-Tages-Frist, das Wider­spruchs­recht und die Rechts­folgen des Schwei­gens in geeig­neter Form hinweisen.

(3) Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGB ganz oder teil­weise unwirksam oder nicht durch­setzbar sein oder werden, so soll die Wirk­sam­keit dieser AGB und seiner übrigen Bestim­mungen hier­durch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die betrof­fene Bestim­mung durch eine wirk­same und durch­setz­bare Ersatz­be­stim­mung zu ersetzen, die dem wirt­schaft­li­chen Ziel der ursprüng­li­chen Rege­lung möglichst nahe kommt.

15. Anwend­bares Recht und Gerichts­stand

(1) Es gilt ausschliess­lich Schweizer Recht unter ausdrück­li­chem Ausschluss des Wiener Kauf­rechts (Über­ein­kommen der Vereinten Nationen über Verträge über den inter­na­tio­nalen Waren­kauf, abge­schlossen in Wien am 11. April 1980), des Über­ein­kom­mens über die gericht­liche Zustän­dig­keit und die Aner­ken­nung und Voll­stre­ckung von Entschei­dungen in Zivil-und Handels­sa­chen (Lugano Über­ein­kom­mens, LugÜ) und des Schwei­ze­ri­schen Bundes­ge­setzes über das Inter­na­tio­nale Privat­recht (IPRG).

(2) Der Gerichts­stand für alle sich aus den vertrag­li­chen Bezie­hungen unmit­telbar oder mittelbar erge­benden Strei­tig­keiten ist Rapperswil-Jona, Kanton St.Gallen, Schweiz. Vorbe­halten bleiben zwin­gende Gerichts­stände.

Rapperswil-Jona, Juli 2023

Wir unterhalten uns immer gerne mit Dir

Lass uns reden
Eine Nachricht schicken
Gerne beantworten wir Deine Frage
Rückruf anfordern
Wir werden uns für ein Gespräch bei Dir melden.